1 AGH 12/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-06-08, 1 AGH 12/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-06-08, 1 AGH 12/15
1 AGH 12/15Übriges Gericht08.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-08
Aktenzeichen: 1 AGH 12/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0608.1AGH12.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Der Antrag des Antragstellers vom 18.03.2015 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
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