1 AGH 13/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 13/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 13/15
1 AGH 13/15Übriges Gericht21.08.2015
Regest
Zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn ein Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, und zur Vermutung für den Vermögensverfall.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 13/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 1 AGH 13/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0821.1AGH13.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 14 II Nr. 7 BRAO
Leitsätze
Zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, wenn ein Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist, und zur Vermutung für den Vermögensverfall.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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