Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 33/14

1 AGH 33/14Übriges Gericht21.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-21

Aktenzeichen: 1 AGH 33/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0821.1AGH33.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

    1. Die Verfahren (Klage und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) werden eingestellt.
    1. Die Kosten der Verfahren trägt der Kläger.
    1. Die Gegenstandswerte werden auf 50.000,00 € für die Klage und auf 10.000 Euro für das Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung festgesetzt.
    1. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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