1 AGH 33/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 33/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2015-08-21, 1 AGH 33/14
1 AGH 33/14Übriges Gericht21.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-21
Aktenzeichen: 1 AGH 33/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2015:0821.1AGH33.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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- Die Verfahren (Klage und Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) werden eingestellt.
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- Die Kosten der Verfahren trägt der Kläger.
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- Die Gegenstandswerte werden auf 50.000,00 € für die Klage und auf 10.000 Euro für das Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung festgesetzt.
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- Der Beschluss ist unanfechtbar.
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