1 AGH 46/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-03-11, 1 AGH 46/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-03-11, 1 AGH 46/15
1 AGH 46/15Übriges Gericht11.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 46/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-11
Aktenzeichen: 1 AGH 46/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:0311.1AGH46.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Streitwert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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