1 AGH 48/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-04-15, 1 AGH 48/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-04-15, 1 AGH 48/15
1 AGH 48/15Übriges Gericht15.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 48/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-15
Aktenzeichen: 1 AGH 48/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:0415.1AGH48.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
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