Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-05-13, 2 AGH 2/15

2 AGH 2/15Übriges Gericht13.05.2016

Regest

Zur Begründetheit eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 2/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: 2 AGH 2/15

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:0513.2AGH2.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes f

Normen: §§ 44, 45, 329 VII StPO, 116 I, 134, 143 BRAO

Leitsätze

Zur Begründetheit eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung.

Tenor

1.Rechtsanwalt K wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.

2.Das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2016 (2 AGH 2/15) ist damit gegenstandlos.

3.Die Kosten der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trägt Rechtsanwalt K.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.