2 AGH 2/15•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-05-13, 2 AGH 2/15
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-05-13, 2 AGH 2/15
2 AGH 2/15Übriges Gericht13.05.2016
Regest
Zur Begründetheit eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 2/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-13
Aktenzeichen: 2 AGH 2/15
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:0513.2AGH2.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes f
Normen: §§ 44, 45, 329 VII StPO, 116 I, 134, 143 BRAO
Leitsätze
Zur Begründetheit eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung.
Tenor
1.Rechtsanwalt K wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung gewährt.
2.Das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 2016 (2 AGH 2/15) ist damit gegenstandlos.
3.Die Kosten der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trägt Rechtsanwalt K.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.