Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 22/16

1 AGH 22/16Übriges Gericht07.10.2016

Regest

Zu den Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen ist, weil ein Bewerber keine fachlich unabhängige Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 22/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-07

Aktenzeichen: 1 AGH 22/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1007.1AGH22.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen ist, weil ein Bewerber keine fachlich unabhängige Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 25.000,00 €.

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