1 AGH 23/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 23/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-07, 1 AGH 23/16
1 AGH 23/16Übriges Gericht07.10.2016
Regest
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ausländischen Rechtsanwalt die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer versagt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 23/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-07
Aktenzeichen: 1 AGH 23/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1007.1AGH23.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 7, 206 BRAO
Leitsätze
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ausländischen Rechtsanwalt die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer versagt werden kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000,-- Euro festgesetzt.
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