1 AGH 33/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 33/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 33/16
1 AGH 33/16Übriges Gericht28.10.2016
Regest
Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 AGH 33/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH33.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.000,00 € (25.000,00 € + 5.000,00 €).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.