1 AGH 41/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-02-10, 1 AGH 41/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-02-10, 1 AGH 41/16
1 AGH 41/16Übriges Gericht10.02.2017
Regest
Zur Kostenentscheidung nach erledigtem Streit zwischen Rentenversicherung und Rechtsanwaltskammer über die Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 41/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-10
Aktenzeichen: 1 AGH 41/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0210.1AGH41.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46, 112c BRAO, 161 VwGO
Leitsätze
Zur Kostenentscheidung nach erledigtem Streit zwischen Rentenversicherung und Rechtsanwaltskammer über die Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts.
Tenor
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- Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt und wird eingestellt.
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- Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
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- Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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