Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-02-10, 1 AGH 41/16

1 AGH 41/16Übriges Gericht10.02.2017

Regest

Zur Kostenentscheidung nach erledigtem Streit zwischen Rentenversicherung und Rechtsanwaltskammer über die Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 41/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 1 AGH 41/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0210.1AGH41.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Normen: §§ 46, 112c BRAO, 161 VwGO

Leitsätze

Zur Kostenentscheidung nach erledigtem Streit zwischen Rentenversicherung und Rechtsanwaltskammer über die Zulassung eines Syndikusrechtsanwalts.

Tenor

    1. Das Verfahren ist in der Hauptsache erledigt und wird eingestellt.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
    1. Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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