Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-03-10, 1 AGH 71/16

1 AGH 71/16Übriges Gericht10.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 71/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-10

Aktenzeichen: 1 AGH 71/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0310.1AGH71.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerrufsbescheid wird wiederhergestellt.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.

  4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  5. Der Geschäftswert wird auf 60.000,00 € festgesetzt.

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