1 AGH 71/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-03-10, 1 AGH 71/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-03-10, 1 AGH 71/16
1 AGH 71/16Übriges Gericht10.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 71/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-10
Aktenzeichen: 1 AGH 71/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0310.1AGH71.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerrufsbescheid wird wiederhergestellt.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
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