1 AGH 26/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-03-16, 1 AGH 26/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-03-16, 1 AGH 26/16
1 AGH 26/16Übriges Gericht16.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 26/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-16
Aktenzeichen: 1 AGH 26/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0316.1AGH26.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Kosten des Beigeladenen.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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