Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-03-16, 1 AGH 26/16

1 AGH 26/16Übriges Gericht16.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 26/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-16

Aktenzeichen: 1 AGH 26/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0316.1AGH26.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Kosten des Beigeladenen.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  4. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.

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