2 AGH 15/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-07, 2 AGH 15/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-07, 2 AGH 15/16
2 AGH 15/16Übriges Gericht07.04.2017
Regest
Zur Entscheidung des Anwaltsgerichts über ein Befangenheitsgesuch einer angeschuldigten Rechtsanwältin in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren. Zum Rechtsmittel gegen den Beschluss des Anwaltsgerichts, mit dem das Befangenheitsgesuch zurückgewiesen wurde.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 15/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-07
Aktenzeichen: 2 AGH 15/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0407.2AGH15.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Normen: § 116 I BRAO i.V.m. 24 ff. StPO
Leitsätze
Zur Entscheidung des Anwaltsgerichts über ein Befangenheitsgesuch einer angeschuldigten Rechtsanwältin in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren. Zum Rechtsmittel gegen den Beschluss des Anwaltsgerichts, mit dem das Befangenheitsgesuch zurückgewiesen wurde.
Tenor
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1. Der Beschluss der 1. Kammer des Anwaltsgerichtes Köln vom 18.10.2016 wird aufgehoben, soweit dort die Beschwerde der Rechtsanwältin gegen die Ablehnung ihres Befangenheitsantrages zurückgewiesen worden ist.
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2. Die sofortige Beschwerde der angeschuldigten Rechtsanwältin N vom 13.09.2016 gegen den ihr Ablehnungsgesuch zurückweisenden Beschluss der 1. Kammer des Anwaltsgerichtes Köln vom 09.08.2016 wird als unbegründet verworfen.
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