1 AGH 55/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 55/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 55/16
1 AGH 55/16Übriges Gericht28.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 55/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 1 AGH 55/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH55.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.
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