1 AGH 63/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 63/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 63/16
1 AGH 63/16Übriges Gericht28.04.2017
Regest
Eine als „Senior Claim Manager“ im Bereich der Schadensregulierung bei einem Rückversicherungsunternehmen tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 63/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-28
Aktenzeichen: 1 AGH 63/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH63.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Eine als „Senior Claim Manager“ im Bereich der Schadensregulierung bei einem Rückversicherungsunternehmen tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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