Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-04-28, 1 AGH 66/16

1 AGH 66/16Übriges Gericht28.04.2017

Regest

Einer in der Geschäftsführung bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Volljuristin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin zu versagen sein.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 66/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-28

Aktenzeichen: 1 AGH 66/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0428.1AGH66.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Einer in der Geschäftsführung bei einem Jobcenter Arbeit und Grundsicherung tätige Volljuristin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin zu versagen sein.

Tenor

1. Der Bescheid der Beklagten vom 12. August 2016 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

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