Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-06, 1 AGH 65/16

1 AGH 65/16Übriges Gericht06.06.2017

Regest

Eine im Bereich der Schadensregulierung als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 65/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-06

Aktenzeichen: 1 AGH 65/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0606.1AGH65.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46 a BRAO

Leitsätze

Eine im Bereich der Schadensregulierung als "Examiner Specialty Claims" bei einer Versicherung tätigen Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beilgeladene trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

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