1 AGH 93/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-30, 1 AGH 93/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-06-30, 1 AGH 93/16
1 AGH 93/16Übriges Gericht30.06.2017
Regest
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ehemaligen Rechtsanwalt, dessen Zulassung aufgrund Vermögensverfalls widerrufen wurde, die erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erteilt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 93/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-30
Aktenzeichen: 1 AGH 93/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0630.1AGH93.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen
Normen: §§ 7 BRAO
Leitsätze
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen einem ehemaligen Rechtsanwalt, dessen Zulassung aufgrund Vermögensverfalls widerrufen wurde, die erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erteilt werden kann.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten trägt der Kläger.
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Der Streitwert beträgt 50.000,00 €.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von 100 des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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