1 AGH 27/14•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-09-01, 1 AGH 27/14
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-09-01, 1 AGH 27/14
1 AGH 27/14Übriges Gericht01.09.2017
Regest
Zur Festsetzung der Vergütung für die Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-01
Aktenzeichen: 1 AGH 27/14
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:0901.1AGH27.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 53, 55 BRAO, 666 ff BGB
Leitsätze
Zur Festsetzung der Vergütung für die Abwicklung der Kanzlei eines verstorbenen
Rechtsanwalts
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 09.07.2014 wird aufgehoben, soweit die Vergütung des Beigeladenen (Rechtsanwalt I) als amtlich bestelltem Abwickler der Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwalts I2 im Zeitraum vom 07.01.2011 bis zum 30.09.2011 auf einen höheren Betrag als 11.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt wurde.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Der Streitwert beträgt 14.217,72 €.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von 100 des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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