Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-10-30, 1 AGH 45/16

1 AGH 45/16Übriges Gericht30.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 45/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-30

Aktenzeichen: 1 AGH 45/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1030.1AGH45.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen .

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR (25.000,00 EUR + 5.000,00 EUR) festgesetzt.

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