1 AGH 45/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-10-30, 1 AGH 45/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-10-30, 1 AGH 45/16
1 AGH 45/16Übriges Gericht30.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 45/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-30
Aktenzeichen: 1 AGH 45/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1030.1AGH45.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen .
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 EUR (25.000,00 EUR + 5.000,00 EUR) festgesetzt.
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