1 AGH 1/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-11-24, 1 AGH 1/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-11-24, 1 AGH 1/17
1 AGH 1/17Übriges Gericht24.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 1/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-24
Aktenzeichen: 1 AGH 1/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1124.1AGH1.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Der Geschäftswert wird auf 25.000,-- Euro festgesetzt.
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