Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-12-01, 2 AGH 14/14

2 AGH 14/14Übriges Gericht01.12.2017

Regest

Ein Rechtsanwalt kann wegen zahlreicher, schwerwiegender beleidigender und unsachlicher Äußerungen aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen sein, nachdem früher verhängte Maßnahmen berufs- und strafrechtlicher Art keine Wirkung gezeigt haben.

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-01

Aktenzeichen: 2 AGH 14/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1201.2AGH14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Normen: §§ 43, 43a, 113, 114 BRAO

Leitsätze

Ein Rechtsanwalt kann wegen zahlreicher, schwerwiegender beleidigender und unsachlicher Äußerungen aus der Rechtsanwaltschaft auszuschließen sein, nachdem früher verhängte Maßnahmen berufs- und strafrechtlicher Art keine Wirkung gezeigt haben.

Tenor

  1. Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil der 2. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wird verworfen.

  2. Der Rechtsanwalt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

angewendete Vorschriften: §§ 43, 43a Abs. 3, 113, 114, 197 BRAO

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