1 AGH 21/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-12-08, 1 AGH 21/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-12-08, 1 AGH 21/17
1 AGH 21/17Übriges Gericht08.12.2017
Regest
Eine als Sachbearbeiterin in der Abteilung Kraftfahrschaden beschäftigte Juristen kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein. (Redaktioneller Leitsatz der Pressestelle)
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 21/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-08
Aktenzeichen: 1 AGH 21/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1208.1AGH21.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltgerichtshofs für das land Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Eine als Sachbearbeiterin in der Abteilung Kraftfahrschaden beschäftigte Juristen kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein. (Redaktioneller Leitsatz der Pressestelle)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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