Anwaltsgerichtshof NRW, 2017-12-08, 1 AGH 34/17

1 AGH 34/17Übriges Gericht08.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 34/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-08

Aktenzeichen: 1 AGH 34/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2017:1208.1AGH34.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Der Beschluss des Amtsgerichtes Iserlohn vom 6.10.2016 (45 C 63/16) ist gegenstandslos
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Geschäftswert wird auf 70,45 € festgesetzt

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