Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-04-20, 1 AGH 78/17

1 AGH 78/17Übriges Gericht20.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 78/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-20

Aktenzeichen: 1 AGH 78/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0420.1AGH78.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt

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