1 AGH 78/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-04-20, 1 AGH 78/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-04-20, 1 AGH 78/17
1 AGH 78/17Übriges Gericht20.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 78/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-20
Aktenzeichen: 1 AGH 78/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0420.1AGH78.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
-
- Die Klage wird abgewiesen.
-
- Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
-
- Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
- Der Streitwert wird auf 50.000 € festgesetzt
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.