1 AGH 81/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-05-14, 1 AGH 81/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-05-14, 1 AGH 81/16
1 AGH 81/16Übriges Gericht14.05.2018
Regest
Ein bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt als Leiter einer Clearingstelle tätiger Jurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 81/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-14
Aktenzeichen: 1 AGH 81/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0514.1AGH81.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§: 46, 46a BRAO
Leitsätze
Ein bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt als Leiter einer Clearingstelle tätiger Jurist kann als Syndikusrechtsanwalt zuzulassen sein.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.
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Der Geschäftswert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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