Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-01, 1 AGH 33/17

1 AGH 33/17Übriges Gericht01.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-01

Aktenzeichen: 1 AGH 33/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0601.1AGH33.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 15.03.2017 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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