1 AGH 93/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-01, 1 AGH 93/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-01, 1 AGH 93/17
1 AGH 93/17Übriges Gericht01.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 93/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-01
Aktenzeichen: 1 AGH 93/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0601.1AGH93.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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