Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-29, 1 AGH 47/17

1 AGH 47/17Übriges Gericht29.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 47/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-29

Aktenzeichen: 1 AGH 47/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0629.1AGH47.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens ausschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

  5. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.

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