1 AGH 47/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-29, 1 AGH 47/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-29, 1 AGH 47/17
1 AGH 47/17Übriges Gericht29.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 47/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 1 AGH 47/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0629.1AGH47.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens ausschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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