Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-06-29, 1 AGH 48/17

1 AGH 48/17Übriges Gericht29.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 48/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-29

Aktenzeichen: 1 AGH 48/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0629.1AGH48.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein Westfalen

Tenor

  1. Der Bescheid der Beklagten vom 17.05.2017 wird aufgehoben.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

  5. Die Berufung wird zugelassen.

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