Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-08-31, 1 AGH 68/17

1 AGH 68/17Übriges Gericht31.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 68/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-31

Aktenzeichen: 1 AGH 68/17

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:0831.1AGH68.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf 25.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.