1 AGH 23/18•Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-11-23, 1 AGH 23/18
Anwaltsgerichtshof NRW, 2018-11-23, 1 AGH 23/18
1 AGH 23/18Übriges Gericht23.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 23/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-23
Aktenzeichen: 1 AGH 23/18
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2018:1123.1AGH23.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.