1 AGH 35/18•Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-02-15, 1 AGH 35/18
Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-02-15, 1 AGH 35/18
1 AGH 35/18Übriges Gericht15.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 35/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-15
Aktenzeichen: 1 AGH 35/18
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0215.1AGH35.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klĭgerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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