Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-03-22, 1 AGH 18/18

1 AGH 18/18Übriges Gericht22.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 18/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-22

Aktenzeichen: 1 AGH 18/18

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0322.1AGH18.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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