Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-06-07, 2 AGH 5/19

2 AGH 5/19Übriges Gericht07.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 5/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-06-07

Aktenzeichen: 2 AGH 5/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0607.2AGH5.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 07.11.2018 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 500,00 € festgesetzt wird.

Der weitergehende Antrag der Antragstellerin auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden je zur Hälfte der Antragstellerin und der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Gegenstandswert wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

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