1 AGH 12/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-07-12, 1 AGH 12/19
Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-07-12, 1 AGH 12/19
1 AGH 12/19Übriges Gericht12.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 12/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-12
Aktenzeichen: 1 AGH 12/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0712.1AGH12.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
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