1 AGH 15/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-08-30, 1 AGH 15/19
Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-08-30, 1 AGH 15/19
1 AGH 15/19Übriges Gericht30.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 15/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: 1 AGH 15/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0830.1AGH15.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Der Bescheid der Beklagten vom 29.05.2019 wird aufgehoben.
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Die aufschiebende Wirkung der Klage der Klägerin wird angeordnet. Der weitergehende Antrag vom 27.08.2019 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Der Streitwert wird auf 12.000,00 € (10.000,00 € Hauptsache, je 1.000,00 € für die weiteren Anträge) festgesetzt.
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