1 AGH 73/17•Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-08-30, 1 AGH 73/17
Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-08-30, 1 AGH 73/17
1 AGH 73/17Übriges Gericht30.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 73/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-30
Aktenzeichen: 1 AGH 73/17
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:0830.1AGH73.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Der Antrag, das anwaltsgerichtliche Verfahren gem. § 118 b BRAO auszusetzen, wird zurückgewiesen.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
-
Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.