Anwaltsgerichtshof NRW, 2019-12-06, 2 AGH 3/19

2 AGH 3/19Übriges Gericht06.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 3/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-06

Aktenzeichen: 2 AGH 3/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2019:1206.2AGH3.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwaltes gegen das Urteil der 2. Kammer des Anwaltsgerichts A vom 09.10.2018 wird verworfen.

Ebenso wird die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der angeschuldigte Rechtsanwalt zu ¾ und die Rechtsanwaltskammer A zu ¼.

Notwendige Auslagen des angeschuldigten Rechtsanwaltes werden nicht erstattet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

§§ 43, 43b, 49b II BRAO, 4a II RVG, 6 I BORA

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.