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2 AGH 20/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-10, 2 AGH 20/19
2 AGH 20/19Übriges Gericht10.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-10
Aktenzeichen: 2 AGH 20/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0110.2AGH20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18.04.2019 gegen den Beschluss des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln vom 14.03.2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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