2 AGH 23/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-10, 2 AGH 23/19
Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-10, 2 AGH 23/19
2 AGH 23/19Übriges Gericht10.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof NRW — 2 AGH 23/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-10
Aktenzeichen: 2 AGH 23/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0110.2AGH23.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
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Auf die Beschwerde des angeschuldigten Rechtsanwalts wird das gegen Rechtsanwalt S durch Beschluss des Anwaltsgerichtes Hamm vom 11.09.2019 (2 AnwG 62/2017) verhängte vorläufige Berufsverbot aufgehoben.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des angeschuldigten Rechtsanwaltes trägt die Rechtsanwaltskammer Hamm.
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