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2 AGH 12/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-06-04, 2 AGH 12/20
2 AGH 12/20Übriges Gericht04.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-04
Aktenzeichen: 2 AGH 12/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0604.2AGH12.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Die Berufung der Angeschuldigten gegen das Urteil der II. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 07.10.2020 wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Angeschuldigte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Angewendete Vorschriften: §§ 143 Abs. 4 S. 2 BRAO, 329 Abs. 1 S. 1 StPO.
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