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1 AGH 35/20•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-08-16, 1 AGH 35/20
1 AGH 35/20Übriges Gericht16.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-16
Aktenzeichen: 1 AGH 35/20
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0816.1AGH35.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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