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2 AGH 28/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-08-20, 2 AGH 28/19
2 AGH 28/19Übriges Gericht20.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 2 AGH 28/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0820.2AGH28.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die sofortige Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen den Beschluss der 1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf vom 25.10.2019 wird verworfen.
Die durch das Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen der Rechtsanwältin trägt die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf.
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