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1 AGH 31/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-10-29, 1 AGH 31/21
1 AGH 31/21Übriges Gericht29.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-29
Aktenzeichen: 1 AGH 31/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1029.1AGH31.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voltstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-
streckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 150,00 Euro festgesetzt
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