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1 AGH 34/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-10-29, 1 AGH 34/21
1 AGH 34/21Übriges Gericht29.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-29
Aktenzeichen: 1 AGH 34/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1029.1AGH34.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Rechtsweg vor den Anwaltsgerichtshof wird für unzulässig erklärt.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Köln verwiesen.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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