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1 AGH 35/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-11-26, 1 AGH 35/21
1 AGH 35/21Übriges Gericht26.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 1 AGH 35/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1126.1AGH35.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Rechtsweg vor den Anwaltsgerichtshof wird für unzulässig erklärt.
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Arnsberg verwiesen.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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