Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
1 AGH 34/22•Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-03-17, 1 AGH 34/22
1 AGH 34/22Übriges Gericht17.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-17
Aktenzeichen: 1 AGH 34/22
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0317.1AGH34.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Bescheid der Beklagten vom 27.10.2022 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, über den am 06.10.2022 bei ihr eingegangenen Antrag des Klägers auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 50.000,-- Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.