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1 AGH 12/23•Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-10-24, 1 AGH 12/23
1 AGH 12/23Übriges Gericht24.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 1 AGH 12/23
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:1024.1AGH12.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
1.Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2.Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
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