1 AnwG 40/18 10 EV39/18•Anwaltsgericht Köln, 2020-01-02, 1 AnwG 40/18 10 EV39/18
Anwaltsgericht Köln, 2020-01-02, 1 AnwG 40/18 10 EV39/18
1 AnwG 40/18 10 EV39/18Übriges Gericht02.01.2020
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgericht Köln — 1 AnwG 40/18 10 EV39/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-01-02
Aktenzeichen: 1 AnwG 40/18 10 EV39/18
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2020:0102.1ANWG40.18.10EV39.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
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Der Angeklagte ist mehrerer Pflichtverletzungen schuldig. Gegen ihn wer- den die Maßnahmen des Verweises und einer Geldbuße in Höhe von 3.000,00 € (i.W.: Dreitausend EURO) verhängt.
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Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen (§ 197 Abs. 3 BRAO).
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